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auto-preisliste.de: Auto-Preislisten, Prospekte, technische Daten, Ausstattungen und noch viel mehr − ganz einfach als PDF Download.

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Herzlich Willkommen bei auto-preisliste.de: Hier finden Sie für Ihren Wagen die Preislisten sowie Prospekte, Ausstattungslisten und technische Daten der erfolgreichsten Auto- oder Nutzfahrzeughersteller. Die Dokumente liegen chronologisch KOSTENLOS (keine kostenpflichtige Software, keine Shareware, keine versteckten Kosten sondern wirklich voll und ganz kostenlos) zum Download als PDF bereit.

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Wir bieten alte und neueste Auto-Preislisten, technische Daten sowie Prospekte Farbkarten und Brochuren als .pdf zum Download: Hier erhalten Sie detaillierte Autopreis Informationen zu nahezu allen Auto-Marken und Auto-Modellen.

Übersichtlich archivierte Neupreise. Wir sammeln und archivieren Autopreise und Fahrzeugpreise aller Jahrgänge, teilweise finden Sie Prospekte und Preislisten von Vorkriegsmodellen in unserem Archiv. Wir sammeln bei Herstellern, Versicherungen und Autohändlern relevante Daten. Diese werden geprüft, einheitlich strukturiert und übersichtlich zum Download bereitgestellt.

Der Downloadbereich enthält Neuwagenpreise sowie Serienausstattungen, Sonderausstattungen und Zubehör. Sämtliche Downloads sind frei verfügbar und Sie müssen sich nicht registrieren. Wir führen seit Jahren ein Archiv für alle Automarken und Automodelle. Sie finden bei uns Informationen für die Fahrzeugbewertung und Preis- bzw. Wertermittlung. Wir sehen unser Archiv als Grundlage für Oldtimerbewertung, Youngtimerbewertung, Fahrzeuggutachten, Typverzeichnisse und Marktbeobachtung. Gebrauchtwagen-Preislisten, Gebrauchtwagenpreise, Gebrauchtfahrzeugwerte können anhand des ehemaligen Neupreises ermittelt werden. Gebrauchtwagen-Preisermittlung mittels original Preislisten nahezu aller Automobilhersteller. 

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Beispiele unserer Schwerpunkte:

– Gebrauchtwagenwerte, Gebrauchtfahrzeugwerte, Gebrauchtautopreise anhand original Preislisten zum Download.

– Preis-Daten für Fahrzeuge aller Art, in- und ausländische PKW, Kombi, Geländewagen, Transporter.

– Technische Daten, Ausstattungen, Modellcodes, Ausstattungscodes, PR-Codes

– Neupreisermittlungen für Jahreswagen, Gebrauchtwagen, Youngtimer und Oldtimer, Marktbeobachtung

– Restwertmanagement, Fahrzeug-Restwerte

– Historische Fahrzeugdaten, Autopreise

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Der Download von Bildern und Daten von unserer Website (oder von über diese zugänglichen Unterseiten) ist nur zum privaten Gebrauch gestattet – weitere Veröffentlichung, Übermittlung, Reproduktion oder andere Nutzung der Bilder und Daten ist untersagt bzw. bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

 

 

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Der Begriff Kraftfahrzeughersteller oder Kraftwagenhersteller bezeichnet sowohl Unternehmen, die Kraftfahrzeuge produzieren, als auch Marken, die vertriebliche Bedeutung haben.

In den meisten Fällen ist der eigentliche Hersteller mit der assoziierten Marke identisch. Im Falle des Badge Engineerings weicht dies jedoch voneinander ab.

Zum Beispiel ist Société des Véhicules Automobiles de Batilly (kurz SoVAB) ein Hersteller, der für die Marken Renault, Opel und Nissan produziert. Der Herstellercode in der Fahrzeug-Identifizierungsnummer bezieht sich dabei auf die Vertriebsmarke.

Die wichtigste Sparte sind die Automobilhersteller im eigentlichen Sinne, gefolgt von den Motorradherstellern (auch Kraftradhersteller). Sonst umfasst die Gruppe Hersteller zahlreiche weitere Fahrzeugformen, wie etwa Amphibienfahrzeuge, Geländefahrzeuge, Löschfahrzeuge, Straßenkehrmaschinen, Fahrbüchereien, gepanzerte Fahrzeuge, Betonmischwagen, Gokarts und Rennwagen, Schneemobile, Golfwagen. Zusammen mit den Herstellern anderer Fahrzeuge (wie rollendes Material der Eisenbahn, Flugzeugen u. a. m.) bilden sie die Gruppe der Verkehrstechnikhersteller.

In der internationalen Statistikklassifikation ISIC/NACE der Wirtschaftszweige sind die Kraftfahrzeughersteller Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren (C) und fallen unter zwei Gruppen:

  • Kraftwagen­hersteller im engeren Sinne gehören in die Gruppe/Klasse Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren, wo die Motorenhersteller miterfasst werden. Diese ist eine Untergruppe der Abteilung Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen, zu denen dann auch Kraftfahrzeugausrüster oder Anhängerhersteller und Teile der Automobilzulieferer zählen.
  • Kraftrad­hersteller fallen aber unter Herstellung von Fahrzeugen a. n. g. (‚anderweitig nicht genannt‘), die zu der Abteilung Sonstiger Fahrzeugbau gehört.

Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugausrüster und Zulieferer (Produktion) sowie Kraftfahrzeughandel (Vertrieb) bilden zusammen die Kraftfahrzeugindustrie. Diese zusammen mit den Unternehmen der Wartung und der Reparatur (wie Kraftfahrzeugwerkstätten) und anderem (wie Fuhrunternehmen, Autovermietung) die Kraftfahrzeugwirtschaft (Kraftfahrzeugbranche).

Die Technologie der Kraftfahrzeugherstellung (Entwicklung) ist Teil der Fahrzeugtechnik
Die maschinenbauerischen Aspekte in der Produktion Teil des Fahrzeugbaus.
Von den Kraftfahrzeugherstellern waren 2012 mit den Unternehmen Toyota, Ford, Volkswagen, General Motors und Daimler fünf in der Liste der weltweit 20 umsatzstärksten Unternehmen vertreten.


 

 

Neuwagen

Unter einem Neuwagen versteht man ein Kraftfahrzeug, meist einen PKW.

In der Regel werden Neuwagen von Autohäusern verkauft, die einen Vertrag mit einem Autohersteller geschlossen haben (sog. Markenautohaus oder Vertragshändler).

 

 

 

Käufer werden im Autohaus vor Ort fündig oder auch auf Internet-Fahrzeugmärkten. Bei den Käufern handelt es sich in ca. 37 Prozent der Fälle um Privatkunden und in 63 Prozent um Gewerbekunden (Stand 2020), rund 30 Prozent der Neuwagen werden erstmals auf den Hersteller (Werksfahrzeug) oder einen Vertragshändler (Vorführfahrzeug, Tageszulassung) zugelassen.

Definition

Der Neuwagen ist in Deutschland nur dann als fabrikneu klassifiziert, wenn:

  • nicht mehr als 12 Monate zwischen Produktion und Kauf vergangen sind;
  • er keine Standschäden hat (auch wenn sie behoben sind);
  • er noch nicht im Straßenverkehr gefahren ist;
  • das Modell noch unverändert hergestellt wird.

Fabrikneu ist ein Fahrzeug nur, wenn das betreffende Modell unverändert weitergebaut wird und durch das Herumstehen des Wagens zwischen Produktion und Verkauf (gleichgültig, ob beim Hersteller oder beim Händler) keine Mängel entstanden sind.

Unbenutzt und gleichzeitig neu ist ein Fahrzeug, wenn es fünf Tage zugelassen wurde, ohne dass es im Straßenverkehr benutzt wurde. Dagegen handelt es sich bei einem unbenutzten, über 12 Monaten gelagerten Fahrzeug aufgrund der Wertminderung und des Zustands des Wagens auch bei optimaler Aufbewahrung nicht mehr um einen Neuwagen.

Rechtsprechung

Zitiert nach Oberlandesgericht Wien, September 2008, unter Bezugnahmen u. a. auf den deutschen Bundesgerichtshof:

„Im Verkauf eines Neuwagens durch einen Kfz-Händler liegt idR daher die konkludente Zusicherung, dass das verkaufte Fahrzeug fabriksneu ist (BGH NJW 1980, 1097; BGH NJW 1980, 2127; BGH ZVR 2001, 102). Zusätzlich kann diese Eigenschaft bei einem Neuwagen als gewöhnlich vorausgesetzt gelten (vgl 1 Ob 555/94 = ecolex 1994, 754).“
„Neuwagen und fabriksneu sind daher im Wesentlichen Synonyme …“
„Allein der Umstand, dass zwischen der Produktion eines Kraftfahrzeuges und der Übergabe an den Erstkäufer eine Zeitspanne liegt, nimmt einem bisher unbenutzten Fahrzeug noch nicht die Eigenschaft als fabriksneu (vgl BGH VII ZR 227/02 = ZVR-LS 2004/24).“
„Die Eigenschaft eines technisches Gerätes als fabriksneu geht daher aufgrund einer Standzeit grundsätzlich nicht verloren, solange es noch nicht wertmindernd verwendet worden ist (1 Ob 555/94 = ecolex 1994, 754).“
„Gerade in der schnelllebigen und innovativen Automobilbranche ist zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Modelle laufend weiter entwickelt werden. Bei der konkreten Festlegung der noch „unschädlichen“ Standzeit orientierte sich das Erstgericht an der einschlägigen Ö-Norm V 5021.“
„Nach dieser Ö-Norm sei ein Fahrzeug nicht mehr als fabriksneu anzusehen, das bei Übergabe (je nach Herstellungsort) älter als 11 bzw 13 Monate sei.“

Fahrzeugüberführung eines Neuwagens

Als neu gelten auch Fahrzeuge, die nur zur Fahrzeugüberführung und dabei nicht mehr als 1.000 Kilometer gefahren wurden.

Tageszulassung

Eine besondere Form von Neuwagen sind sogenannte Tageszulassungen. Sie sind ebenfalls Neuwagen, wurden jedoch einen Tag zugelassen, um von Seiten des Händlers höhere Rabatte geben zu können. Dies macht sie zu einem Gebrauchtwagen. Für den Käufer ergibt sich daraus eine Möglichkeit, einen (fast) Neuwagen günstiger erwerben zu können.

EU-Neuwagen

Als EU-Neuwagen werden Fahrzeuge bezeichnet, die aus dem Produktionsland in das Zielland innerhalb der EU importiert und anschließend wieder reimportiert werden. Zölle fallen dabei innerhalb der EU nicht an. Oft handelt sich um in Deutschland produzierte Neuwagen, die ins EU-Ausland exportiert und anschließend wieder reimportiert werden. Gegenüber einem Neuwagen lässt sich so unter Umständen mit einem EU-Neuwagen beim Kauf Geld sparen, da die Steuern auf den Netto-Verkaufspreis von Land zu Land sehr unterschiedlich ausfallen können. Die Steuern fallen jedoch nur dort an, wo das Fahrzeug zugelassen und gefahren wird. Allerdings werden die Fahrzeuge für den jeweiligen, ursprünglich vorgesehenen Zielmarkt produziert, so dass sich Ausstattungsmerkmale zu den in Deutschland üblichen teils deutlich unterscheiden können.

Lagerfahrzeug

Sogenannte Lagerfahrzeuge werden nicht im konkreten Endkundenauftrag produziert, sondern mit einer Ausstattung, die vermeintlich viele potenzielle Käufer ansprechen soll. Diese Fahrzeuge stehen mitunter Jahre auf dem Hof des Autohändlers, bevor sie verkauft werden. Auch Logistik-Dienstleister haben meist Stellflächen, die zur Zwischenlagerung von Fahrzeugen dienen. Zwar waren sie dann beim Verkauf noch nie zum Verkehr zugelassen, aber sie dürfen, sofern die Lagerdauer einen Zeitraum von 12 Monaten[8] ab Produktion überschreitet, nicht als Neuwagen bezeichnet werden.
Lagerfahrzeuge stehen in der Regel bis zum Verkauf im Eigentum des Herstellers. Sinn der Produktion »auf Halde« ist einerseits, die Fertigung einigermaßen gleichmäßig auszulasten und andererseits auch die Wünsche von Kunden bedienen zu können, die nicht die oft erhebliche Lieferzeit bei Neuwagen abwarten können oder wollen, beispielsweise aufgrund eines Unfalls.

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Den ehemaligen Listenpreis eines Autos bzw. Neuwagens ermitteln und finden - hier bei auto-preisliste.de!

Der Listenpreis ist der in der Preisliste aufgeführte Preis für Neuwagen.

Ehemalige Listenpreise von Neuwagen erleichtern die Wertermittlung nach Unfallschäden und helfen bei einem Autoverkauf.

Sie finden Listenpreise in unserem Preislisten-Archiv anhand von originalen Hersteller-Preislisten. Die älteste Auto-Preisliste in unserer Datenbank stammt übrigens aus dem Jahr 1930.

Im Einzel- oder Großhandel mit mehreren Produkten im Sortiment, aber auch bei Dienstleistungsunternehmen mit mehreren Dienstleistungen, kann sich der Käufer nur dann einen Überblick verschaffen, wenn die Produkte oder Dienstleistungen in einer Preisliste oder einem Katalog zusammengefasst sind. Der Listenpreis ist dementsprechend der in einer Preisliste aufgeführte Preis für ein Produkt oder eine Dienstleistung. Die dort aufgeführten Listenpreise sind als Festpreise zu verstehen, die bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste gültig bleiben. Der Listenpreis dient als Grundlage für Preiskalkulation, von ihm abzuziehen sind die individuell vereinbarten Rabatte, Boni oder Skonti. Sie verstehen sich als Nachlass auf den Listenpreis.

Wettbewerbsrechtlich kann der Begriff Listenpreis für den Verbraucher irreführende Werbung darstellen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG), weil hierunter ein eigener Festpreis des Händlers, eine unverbindliche Preisempfehlung oder ein Richtpreis verstanden werden kann. Die Bezugnahme eines Kfz-Händlers auf den Listenpreis des Herstellers ist irreführend, weil sie nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck bringt, dass dieser Preis für den Händler unverbindlich ist.

Listenpreise auf Preislisten, Speisekarten oder Katalogen sind kein verbindliches Angebot im Rechtssinne, sondern stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Deshalb können fehlerhafte Katalogangaben durch die bei Vertragsabschluss abgegebenen Willenserklärungen noch korrigiert werden, insbesondere ist die Korrektur von (falschen) Listenpreisen zulässig.

Gemäß § 12 PAngV hat der Anbieter von Leistungen ein Preisverzeichnis mit den Preisen für seine wesentlichen Leistungen aufzustellen, das in den Geschäftsräumen, im Schaufenster oder als Bildschirmanzeige anzubringen ist. Sonderregelungen gibt es bei Preisverzeichnissen für Gaststätten und Beherbergungsbetriebe (§ 13 PAngV) sowie für Tankstellen und Parkplätze (§ 15 PAngV).

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